Die Kernforderungen der Ärztinnen und Ärzte

 

Folgende Forderungen wurden erstmals Anfang 2005 in einem Thesenpapier der Ärztinnen und Ärzte an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg geäußert und dienten später dem Marburger Bund als Leitlinie für die Tarifverhandlungen mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder.

 

Wiederherstellung tariflich gesicherter Arbeitsbedingungen.

Diese Forderung bezieht sich auf den o.g. Ausstieg der Bundesländer aus dem Tarifvertrag / Tarifgefüge des Bundesangestelltentarifvertrages (BAT). So kündigte Baden-Württemberg bereits im Jahr 2004 einseitig den Tarifvertrag mit den Universitätskliniken auf.

 

Rücknahme der Kündigung der Tarifverträge zur Arbeitszeit sowie zum Weihnachts- und Urlaubsgeld, die zu Einkommensverlusten von 15 bis 20 Prozent geführt hat.

Nach der Kündigung des Tarifvertrages im Jahre 2004 (Baden-Württemberg/Bayern), bzw. 2005 (übriges Bundesgebiet), wurden von den Ländern einseitige Verschlechterungen der Einkommen durchgesetzt: durch die Erhöhung der Wochenarbeitszeit von 38,5 auf 41 Stunden ohne Lohnausgleich sowie die Kürzung des Weihnachtsgeldes und Streichung des Urlaubsgeldes kam es zu tatsächlichen Gehaltseinbußen von bis zu 20%.

 

Perspektiven zur Erhöhung der Ärzteeinkommen um 30 Prozent.

In den letzten Jahren kam es zu einer zunehmenden Abwanderung von ca. 2500 - 3000 qualifizierten Ärzten pro Jahr in das europäische Ausland. Dieser Trend wird zum Teil auf die deutlich bessere Vergütung der ärztlichen Tätigkeit im Ausland zurückgeführt.

 

Vollständige Vergütung sämtlich erbrachter Arbeitsleistungen.

 Die durchschnittliche Arbeitszeit eines Arztes an Universitätskliniken beträgt nach neuen statistischen Untersuchungen ca. 60h/Woche, ein Teil (9.2%) der Ärzte an Unikliniken arbeitet sogar deutlich mehr als 60h/Woche (Quelle: Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung). Ein Großteil dieser Mehrarbeit wurde bisher weder durch Freizeitausgleich noch finanziell kompensiert.

 

Geregelte Arbeitszeiten statt Marathondienste zu Lasten der Ärzte und Patienten.

Bei den so genannten Marathondiensten sind Ärzte 32-40 Stunden am Stück in der Klinik. In vielen Studien konnte inzwischen gezeigt werden, dass eine solche Arbeitsbelastung ähnliche Auswirkungen auf den Körper hat wie ein Promille Blutalkohol. Aus diesem Grund wurde bereits vor einigen Jahren mit dem Arbeitszeitgesetz die Ungesetzlichkeit solcher Dienste festgestellt. Entsprechende gesetzeskonforme Dienstzeitmodelle sollen nun eingefordert werden.

 

Abschaffung kurzzeitig befristeter Arbeitsverträge.

Die mittlere Laufzeit von Arbeitsverträgen für Ärzte an Unikliniken beträgt 1 Jahr, häufig werden jedoch kürzere Verträge (3-6 Monate) abgeschlossen.

 

Abbau bürokratischer patientenferner Tätigkeiten.

Durch die Einführung der sogenannten Diagnosis Related Groups und weiterer bürokratischer Hürden (Anträge, Formulare, Briefe, Dokumentation etc.) kam es in den letzten Jahren zu einer Anhäufung nichtärztlicher Tätigkeiten, welche heutzutage ca. 30-40% des Tages in Anspruch nehmen.

Ärzte an Universitätskliniken sind vertraglich zur Forschung und zur Ausbildung von Studenten verpflichtet. Diese Tätigkeiten müssen oftmals in der Freizeit (nach 20 Uhr und an Wochenenden, bzw. nach Diensten) durchgeführt werden, was eine konkurrenzfähige Forschung deutlich erschwert.